„Wir binden uns ans Gesetz, um frei zu sein.“
— Marcus Tullius Cicero, römischer Redner und Staatsmann
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Rechtliches

Haftung

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Beschwerdemanagement

Beschwerdemanager

Als Beschwerdemanager der Quants Vermögensmanagement AG steht Ihnen Herr Björn Burkhardt gerne und jederzeit unter den unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung:

Quants Vermögensmanagement AG
Björn Burkhardt
Prinzregentenufer 9
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 – 580 77 97 – 0
Telefax: 0911 – 580 77 97 – 99
E-Mail:

Einreichung Ihres Anliegens

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den oben genannten Kontaktdaten mitteilen.
Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an.

Zeiträume für die Bearbeitung Ihres Anliegens

Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.
Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail.
Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.
Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV (siehe Ombudsstelle) wenden.

Ombudsstelle

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.5.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungs­verfahren beigelegt werden können.

Die Quants Vermögensmanagement AG ist Mitglied im VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen. Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungs­verfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.

Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle (u.a. Kommunikationsdaten, Verfahrens­ordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter www.vuv-ombudsstelle.de.

Keine Anlageberatung

Die Inhalte, insbesondere auch Produktinformationen sowie Ausarbeitungen / Veröffent­lichung oder Einschätzungen zu Wertpapieren, dienen ausschließlich Informations­zwecken. Die Inhalte stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung noch eine Einladung zur Zeichnung oder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und ersetzten nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Wünschen Sie diese, wenden Sie sich bitte an uns oder an Ihren Anlageberater. Die insbesondere im Zusammenhang mit Produktinformationen dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Gewinne oder Verluste zu. Rechtlich einzig verbindliches Dokument bei Neuemissionen sowie Investmentfonds ist der jeweilige Verkaufsprospekt.

Urheberrecht

Inhalt und Struktur der Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Quants Vermögensmanagement AG.

Vergütungssystem

Das Institut ist nicht verpflichtet, Informationen zum Vergütungssystem gemäß § 16 InstitutsVergV und Art. 450 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu veröffentlichen.

Als Anlageberater, Anlagevermittler und Finanzportfolioverwalter, der nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und der nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln darf, ist Art. 450 CRR nicht anzuwenden (§ 2 Abs. 8 und Abs. 8b KWG).

Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 InstitutsVergV ist auf das Institut nicht anwendbar, da es kein bedeutendes Institut gemäß § 17 InstitutsVergV ist. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Instituts-VergV ist nicht anwendbar, da die Bilanzsumme des Instituts im Durchschnitt zu den jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 3 Milliarden Euro nicht erreicht oder überschritten hat.

Wichtige Hinweise

Informationen über die 5 wichtigsten Ausführungsplätze
(gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

Ein Bestandteil der MiFID II ist die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und auf denen es Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat sowie Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG).

Da die Quants Vermögensmanagement AG als Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Kundengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Firmen Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Die Quants Vermögensmanagement AG wickelt die Kundengeschäfte über drei Depotbanken ab.

Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen. Laut ESMA sollten die Berichte mindestens für 2 Jahre auf der Webseite bereitgestellt werden.

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023 des Instituts.

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2023 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

1. Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Quants Vermögensmanagement AG leitet Anlageentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Quants Vermögensmanagement AG auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung haben wir nach Artikel 65 der DVO 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien. Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die Quants Vermögensverwaltung AG ihrer Best Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen. Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt. Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Qualität des elektronischen Datenaustauschs im Rahmen einer Schnittstelle sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen uns und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Kunden gewährleisten

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der oben genannten Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

2. Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

3. Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

4. Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

Im Juni 2023 kam die V-Bank als Depotbank hinzu.

5. Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Die Quants Vermögensmanagement AG macht keine Unterschiede bei den Ausführungen für Privatkunden und Professionelle Kunden.

6. Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

7. Erläuterung der Nutzung von etwaigen Daten oder Werkzeugen im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir regelmäßig, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Dies erfolgt anhand der Ausführungsbestätigungen bzw. Wertpapierabrechnungen, die wir von den ausführenden Einrichtungen erhalten. Ebenso werden jährlich die Kosten auf Marktkonformität geprüft.

8. Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.