„Wir binden uns ans Gesetz, um frei zu sein.“
— Marcus Tullius Cicero, römischer Redner und Staatsmann
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Rechtliches

Haftung

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Beschwerdemanagement

Beschwerdemanager

Als Beschwerdemanager der Quants Vermögensmanagement AG steht Ihnen Herr Björn Burkhardt gerne und jederzeit unter den unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung:

Quants Vermögensmanagement AG
Björn Burkhardt
Prinzregentenufer 9
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 – 580 77 97 – 0
Telefax: 0911 – 580 77 97 – 99
E-Mail:

Einreichung Ihres Anliegens

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den oben genannten Kontaktdaten mitteilen.
Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an.

Zeiträume für die Bearbeitung Ihres Anliegens

Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.
Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail.
Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.
Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV (siehe Ombudsstelle) wenden.

Ombudsstelle

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.5.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungs­verfahren beigelegt werden können.

Die Quants Vermögensmanagement AG ist Mitglied im VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen. Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungs­verfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.

Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle (u.a. Kommunikationsdaten, Verfahrens­ordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter www.vuv-ombudsstelle.de.

Keine Anlageberatung

Die Inhalte, insbesondere auch Produktinformationen sowie Ausarbeitungen / Veröffent­lichung oder Einschätzungen zu Wertpapieren, dienen ausschließlich Informations­zwecken. Die Inhalte stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung noch eine Einladung zur Zeichnung oder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und ersetzten nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Wünschen Sie diese, wenden Sie sich bitte an uns oder an Ihren Anlageberater. Die insbesondere im Zusammenhang mit Produktinformationen dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Gewinne oder Verluste zu. Rechtlich einzig verbindliches Dokument bei Neuemissionen sowie Investmentfonds ist der jeweilige Verkaufsprospekt.

Urheberrecht

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Vergütungssystem

Das Institut ist nicht verpflichtet, Informationen zum Vergütungssystem gemäß § 16 InstitutsVergV und Art. 450 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu veröffentlichen.

Als Anlageberater, Anlagevermittler und Finanzportfolioverwalter, der nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und der nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln darf, ist Art. 450 CRR nicht anzuwenden (§ 2 Abs. 8 und Abs. 8b KWG).

Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 InstitutsVergV ist auf das Institut nicht anwendbar, da es kein bedeutendes Institut gemäß § 17 InstitutsVergV ist. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Instituts-VergV ist nicht anwendbar, da die Bilanzsumme des Instituts im Durchschnitt zu den jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 3 Milliarden Euro nicht erreicht oder überschritten hat.